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   BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95   

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BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95 (https://dejure.org/1996,22201)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 1 B 148.95 (https://dejure.org/1996,22201)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 1 B 148.95 (https://dejure.org/1996,22201)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erforderlichkeit der revisionsrechtlichen Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisbegriffs - Abwägungsgesichtspunkte und Konkretisierung der Interessenabwägung im Rahmen des waffenrechtlichen ...

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  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95
    Will der Antragsteller sich wie der Kläger mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen, bedarf es folglich einer Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).

    Mit der befürchteten Rechtsgutverletzung muß aber aufgrund von Erfahrungen wesentlich mehr als bei dem Durchschnitt der Bevölkerung zu rechnen sein (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95
    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95
    Daß dieses Interesse hier ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
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